Gemäß der Satzung der Gemeinde Wiesenbach über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 07.07.2016 erfolgen Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Wiesenbach durch Bereitstellung auf der Homepage. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus Wiesenbach, Hauptstr. 26, 69257 Wiesenbach von jedermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie können auch gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt werden. Gleichzeitig erfolgt ein Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung durch Einrücken in den amtlichen Teil der „Gemeindenachrichten Bammental Wiesenbach und Gaiberg“.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe des kommunalen Holzverkaufs auf den Rhein-Neckar-Kreis

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 GUAVO von der Gemeinde Wiesenbach auf die Stadt Sinsheim