Hinweis zur eventuell notwendigen Anpassung der Gebühren der Flüchtlings- und Obdachlosensatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenbach wird erst im Frühjahr 2023 über die Gebührentatbestände der Flüchtlings- und Obdachlosensatzung beraten. Wir weisen die Abgabenpflichtigen vorsorglich darauf hin, dass zur Erzielung der Kostendeckung eine Gebührenerhöhung rückwirkend zum 01.01.2023 erforderlich sein könnte.