Wiesenbach schützt seine Streuobstwiesen:
Obstbaum-Pflanzaktion 2022
Obstwiesen brauchen Nachwuchs. Deshalb bezuschusst die Gemeinde Wiesenbach wieder hochstämmige Obstbäume zur Pflanzung in den Streuobstwiesen der Gemarkung. Zur Auswahl stehen wie immer Apfel-, Birn- und Kirschbäume, Walnussbäume, Zwetschgen, Mirabellen und Speierlinge.
Gutscheine gibt es ab dem 5. Oktober im Rathaus, Zimmer 6, bei Beate Friedetzki und Luzy Körtgen, immer mittwochs zwischen 16 und 18 Uhr.
Pro Baum bezahlen Sie einen Eigenanteil von 10,00 €.
Bitte bringen Sie das Geld mit, wenn Sie Ihren Gutschein abholen.
Außerdem brauchen wir, wie immer, die Nummer des Grundstückes, auf dem die Bäume gepflanzt werden sollen.
Ihren Gutschein können Sie bis zum 10. Dezember 2022 bei der Baumschule Müller einlösen.

Neues zur Grundsteuerreform 2025
Seit dem 01.07.2022 besteht die Möglichkeit über das ELSTER-Portal die Grundstückswerteerklärung im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 zu tätigen.
Fristende für diese Erklärung ist der 31.10.2022.
Als Hilfestellung hat nun die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hierzu einen entsprechenden Leitfaden entworfen, welcher bei der elektronischen Erklärungsabgabe zur Hand genommen werden kann.
Den Leitfaden finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de sowie hier:
Einladung zur Gemeinderatssitzung am 14.07.2022
ÖPNV – Seit Sonntag, 11.12.2022 neue Fahrpläne
Am Sonntag, den 11.12.2022 fand der Fahrplanwechsel statt.
Ausführliche Fahrpläne zur Linie 737, 754, 755, 757, S-Bahn 1, 2 bzw. 5 sowie Ruftaxi 7940 zwischen Neckargemünd und Langenzell können im Rathaus, Bürgerbüro abgeholt oder hier abgerufen werden.
Außerdem können aktuelle Informationen zu den Fahrplänen auf der Internetseite des VRN – www.vrn.de – abgerufen werden. Telefonisch erreichen Sie die Fahrplanauskunft unter 01805-8764636 (0,14/Minute Festnetz).
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenbach hat in seiner Sitzung am 02.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Langenzell – Alte Gärtnerei“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.