Reisepass beantragen
Allgemeine Informationen
Für die Reise außerhalb von der Europa, bzw. der EU ist ein Reisepass notwendig. Innerhalb des Schengenraums reicht üblicherweise ein gültiger Personalausweis für die Einreise.
Hinweis: Der Reisepass ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden. Sie müssen also mit Ablauf Ihres alten Reisepasses einen neuen beantragen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthaltes hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.
Hinweis: Sie werden schriftlich benachrichtigt, sobald der Reisepass fertig ist.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Ausweisdokument
ggf. alter Reisepass
Passbild
Geburtsurkunde (bei Erstantrag)
Zusätzliche Unterlagen bei Antragstellung eines Minderjährigen:
schriftliche Zustimmung beider Eltern (min. ein Elternteil muss anwesend sein)
Sorgerechtsbeschluss (bei Alleinerziehenden)
ggf. Sterbeurkunde (bei verstorbenen Elternteil)
Bearbeitungsdauer
Gebühren
37,50 € (unter 24 Jahre)
70,00 € (ab 24 Jahre)
5,00 € ggf. Passbild
Ansprechpartner
Bürgerbüro & Ordnungsamt
Frau Anja Pötzsch
Zimmer 4 im Erdgeschoss
06223 9502-21
Frau Katja Wedel
Zimmer 4 im Erdgeschoss
06223 9502-16
Frau Katja Schmitt
Zimmer 4 im Erdgeschoss
06223 9502-19
06223 9502-18
Zustimmungserklärung bei Ausweisen und Reisepässen für Minderjährige