Wiesenbach
Bodenrichtwerte
BORIS-Grundsteuer-BW ab 01.07.2024
Neues zur Grundsteuerreform 2025
Seit dem 01.07.2022 besteht die Möglichkeit über das ELSTER-Portal die Grundstückswerteerklärung im Rahmen der Grundsteuerreform 2025 zu tätigen.
Fristende für diese Erklärung ist der 31.10.2022.
Als Hilfestellung hat nun die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hierzu einen entsprechenden Leitfaden entworfen, welcher bei der elektronischen Erklärungsabgabe zur Hand genommen werden kann.
Den Leitfaden finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de sowie hier: