Wohnen & Leben
Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeinde Wiesenbach hat auf Basis von § 27 des baden-württembergischen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (kurz KlimaG BW) eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Es handelt sich dabei um eine strategische Leitplanung mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung für das gesamte Gemeindegebiet bis 2040.
Die Planung wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 23.01.2025 beschlossen.
Den Abschlussbericht zur Wärmeplanung finden Sie hier (4,0 MB).
Der Bericht enthält eine Bestandsanalyse, die aufzeigt, wie die Gebäude in Wiesenbach aktuell beheizt werden. In zweiten Schritt wurde untersucht, wie sich der Wärmebedarf in Wiesenbach künftig entwickeln wird und welche Potentiale zur Gewinnung von Wärme mit erneuerbaren Energien bestehen. In Zielszenarien wurde dann skizziert, wie die Wärmeversorgung zukünftig aussehen könnte, um das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 zu erreichen. Abschließend werden Handlungsfelder und Maßnahmen vorgestellt.
Welche Auswirkungen hat die Kommunale Wärmeplanung auf mich als Bürgerin/Bürger Wiesenbach?
Die Kommunale Wärmeplanung ist eine grobe strategische Leitplanung und hat daher keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen für den Einzelnen und enthält auch keinerlei verpflichtenden Vorgaben zum Thema Heizen.
Die Planung soll den Bürgerinnen und Bürger vielmehr als Orientierung für ihren Umstieg auf klimafreundliche Heiztechniken dienen, indem sie aufzeigt, wo ein Aus- oder Neubau von Wärmenetzen perspektivisch möglich ist und wo individuelle Lösungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme, wie beispielsweise Wärmepumpen, gefunden werden müssen. Die Einteilung der Eignungsgebiete ist nicht rechtsverbindlich und soll lediglich als Anhaltspunkt für die Einschätzung der Wahrscheinlichkeiten einer perspektivischen Anschlussmöglichkeit an ein öffentliches Wärmenetz dienen.
Die Ergebnisse werden bei der Fertigstellung der Wärmeplanung berücksichtigt. Der endgültige Wärmeplan soll im Januar 2025 vom Gemeinderat verabschiedet werden.
In den ersten Schritten wird der Status Quo der Wärmeversorgung in den drei Kommunen erhoben und die örtlichen Potenziale für erneuerbare Wärmequellen abgeschätzt. Auf dieser Grundlage werden die Kommunen anschließend in so genannte Eignungsgebiete gegliedert, die am ehesten für Einzelheizungen in Gebäuden oder zur gemeinschaftlichen Versorgung mit regenerativen Wärmenetzen geeignet sind. Abschließend werden Maßnahmen für die Kommunen entwickelt, um das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 erreichen zu können. Die kommunale Wärmeplanung soll Mitte 2025 durch die Verabschiedung in den Gemeinderäten abgeschlossen werden. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit Fachexperten, Energieunternehmen, der Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern entwickelt, um sicherzustellen, dass sachdienliche Informationen in den Prozess der Wärmeplanung einfließen.
Wichtig ist, dass der Beschluss des fertigen Wärmeplans weder Planungsbetroffene noch Bürgerinnen und Bürger unmittelbar berührt. Der fertige Wärmeplan gibt Gebäudebesitzern eine Orientierung über die Zukunft der Wärmeversorgung. Darauf aufbauend können Eigentümerinnen und Eigentümer planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist. Grundsätzlich gilt: Unmittelbare Auswirkungen auf den Einbau neuer oder den Tausch bestehender Heizungen hat der informelle kommunale Wärmeplan nicht. Hier greift das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes, das seit Januar 2024 im Neubau und erst ab Mitte 2028 in Bestandsgebäuden die Pflicht zur Einbindung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei Heizungen vorschreibt.