Wiesenbach
Reisepass beantragen
Allgemeine Informationen
Für die Reise außerhalb von der Europa, bzw. der EU ist ein Reisepass notwendig. Innerhalb des Schengenraums reicht üblicherweise ein gültiger Personalausweis für die Einreise.
Hinweis: Der Reisepass ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden. Sie müssen also mit Ablauf Ihres alten Reisepasses einen neuen beantragen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthaltes hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.
Hinweis: Sie werden schriftlich benachrichtigt, sobald der Reisepass fertig ist.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Ausweisdokument
ggf. alter Reisepass
Passbild
Geburtsurkunde (bei Erstantrag)
Zusätzliche Unterlagen bei Antragstellung eines Minderjährigen:
schriftliche Zustimmung beider Eltern (min. ein Elternteil muss anwesend sein)
Sorgerechtsbeschluss (bei Alleinerziehenden)
ggf. Sterbeurkunde (bei verstorbenen Elternteil)
Bearbeitungsdauer
Gebühren
37,50 € (unter 24 Jahre)
70,00 € (ab 24 Jahre)
5,00 € ggf. Passbild
Ansprechpartner
Bürgerbüro & Ordnungsamt
Frau Anja Pötzsch
Zimmer 4 im Erdgeschoss
06223 9502-21
Frau Katja Wedel
Zimmer 4 im Erdgeschoss
06223 9502-16
Frau Katja Schmitt
Zimmer 4 im Erdgeschoss
06223 9502-19
06223 9502-18






Zustimmungserklärung bei Ausweisen und Reisepässen für Minderjährige