Wiesenbach
E-Rechnung
Einführung des Zentralen Rechnungseingangs (ZRE) in Baden-Württemberg
Die Gemeinde Wiesenbach verwendet den ZRE, der über www.service-bw.de zur Verfügung steht und den Empfang sowie die Weiterverarbeitung von elektronischen Rechnungen ermöglicht. Die Rechnungen sollten grundsätzlich dem von der deutschen Verwaltung entwickelten Standard XRechnung entsprechen. Zusätzlich werden auch andere Formate unterstützt, sofern sie der Norm EN 16931 entsprechen.
Rechnungssteller können ihre Rechnungen entweder per E-Mail oder durch Hochladen der Rechnungsdatei auf der Webseite https://service-bw.de/erechnung/ einreichen, wobei die Leit-ID angegeben werden muss.
Die Leit-ID der Gemeinde Wiesenbach lautet: 08226097-A7157-83
Die an den ZRE übermittelten Rechnungsdaten werden automatisch einer formalen Prüfung unterzogen, bei der vor allem die Einhaltung des strukturierten Rechnungsformats überprüft wird. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird die Rechnung vom Rechnungsempfänger entgegengenommen und in dessen Behördenkonto zur Verfügung gestellt. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung für den Empfänger als zugestellt.
Rechtliches
Seit April 2020 sind kommunale Auftraggeber im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, die aus einem europäischen Vergabeverfahren stammen und der europäischen Norm 16931 entsprechen. Diese Verpflichtung wurde auf Landesebene durch § 4a des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg (EGovG BW) sowie durch die E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg (ERechVOBW), die am 20. März 2020 im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, geregelt.