Wiesenbach
Gewerbe anmelden
Allgemeine Informationen
Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht dazu reicht aus.
Keine Gewerbe sind:
- die freien Berufe (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater),
- Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen
- Land‐ und Forstwirtschaft, Fischerei
- wissenschaftliche Unternehmensberatung
- Verwaltung des eigenen Vermögens
Anzeigepflichtig sind:
- bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende
- bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, BGB‐Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Ausweisdokument
- ggf. Handels- oder Genossenschaftsauszug (bei juristischen Personen)
- ggf. Nachweis über Eintragung in die Handwerkskammer (bei handwerklichen Tätigkeiten)
- ggf. Erlaubnisurkunde (bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten)
- ggf. Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Anmeldung einer überwachungsbedürftigen Tätigkeit gemäß § 38 GewO)
Bearbeitungsdauer
15 Minuten
Gebühren
15,00 €
Ansprechpartner
Bürgerbüro & Ordnungsamt
Frau Katja Schmitt
Zimmer 4 im Erdgeschoss
06223 9502-19
06223 9502-18
Frau Katja Wedel
Zimmer 4 im Erdgeschoss
06223 9502-16





