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Beschlüsse aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.03.2025

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Der Gemeinderat Wiesenbach hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die kommunale Biotopverbundplanung beschlossen. Damit wird das bestehende Landschaftskonzept gezielt weiterentwickelt, um die natürlichen Lebensräume in der Gemeinde zu vernetzen und langfristig zu sichern. Die Gemeinde leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Naturschutzstrategie des Landes Baden-Württemberg, das bis 2030 mindestens 15 % der Offenlandfläche als Biotopverbund ausweisen möchte. Die Grundlage für den nun verabschiedeten Biotopverbundplan wurde bereits 2018 mit der Erstellung des Wiesenbacher Landschaftskonzepts gelegt. Dieses Konzept wurde in Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern, Landnutzenden und Fachleuten entwickelt, um Maßnahmen für den Erhalt der Naturlandschaft, die Förderung der Biodiversität sowie die nachhaltige Nutzung von Wald- und Gewässerflächen zu definieren.

Mit der gesetzlichen Verankerung des landesweiten Biotopverbunds im Jahr 2020 wurde deutlich, dass eine kommunale Biotopverbundplanung (BVP) als strategische Ergänzung erforderlich ist. Erste Abstimmungsgespräche mit dem Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar (LEV) und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) fanden bereits 2021 statt. Die Machbarkeit wurde bestätigt, jedoch mussten die neuen Anforderungen des Landes an eine BVP in das bestehende Landschaftskonzept integriert werden.

 

Ende 2021 wurde das Planungsbüro Spang.Fischer.Natzschka (SFN), das bereits das Landschaftskonzept erarbeitet hatte, mit der Durchführung der Biotopverbundplanung beauftragt. Nach der Bewilligung eines Förderantrags durch das Land Baden-Württemberg übernahm das Land 90 % der Planungskosten in Höhe von insgesamt 28.863,45 Euro. Ein wichtiger Bestandteil der Biotopverbundplanung war die Erfassung relevanter Tier- und Pflanzenarten. Um den Anforderungen des Musterleistungsverzeichnisses (MLVZ) gerecht zu werden, wurde eine Schmetterlingskartierung durch die Artenspezialistin Jutta Bastian durchgeführt. Ihre langjährige Erfahrung und detaillierte Kenntnisse der lokalen Artenvielfalt flossen in die Planungen ein. Die intensive Abstimmung mit den Fachbehörden, darunter das Regierungspräsidium, die Untere Wasserrechtsbehörde und der LEV, stellte sicher, dass der Biotopverbundplan den aktuellen naturschutzfachlichen Anforderungen entspricht. Beim Fachbehördentermin am 1. Oktober 2024 wurden die finalen Planungen vorgestellt und abgestimmt.

Am 12. März 2025 wurde der fertige Biotopverbundplan in einer Einwohnerversammlung präsentiert. Mit dem am 27. März 2025 einstimmig verabschiedeten Plan beginnt nun die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen.. Ziel ist es, die biologische Vielfalt langfristig zu erhalten und das Landschaftsbild Wiesenbachs naturnah zu gestalten.


Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar wurde 2014 gegründet, um die Breitbandversorgung im Rhein-Neckar-Kreis zu verbessern. Alle 54 Kommunen des Kreises sind Mitglied. Ziel ist eine leistungsfähige Internetversorgung für Bürger und Unternehmen. Änderungen der Verbandssatzung müssen mit einer qualifizierten Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen beschlossen werden.

Die Satzung wurde mehrfach geändert, zuletzt 2022. Eine weitere Änderung ist nun erforderlich, um das Rechnungswesen auf Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) zu regeln, was bereits seit der Gründung gilt. Diese Änderung wurde vom Hauptausschuss im September 2024 bestätigt und soll in der Verbandsversammlung am 07.07.2025 beschlossen werden. Der Gemeinderat stimmte der 5. Änderung der Verbandssatzung zu und ermächtigt den Bürgermeister, in der nächsten Verbandsversammlung das Votum entsprechend abzugeben.

Die Gebühren für die Freizeitanlage „Am Kühberg“ wurden zuletzt zum 01.01.2023 angepasst. Um Preissteigerungen und Investitionen zu berücksichtigen, soll die Gebührenordnung zum 01.01.2026 erneut geändert werden. Zusätzlich wurde die seit 1990 unveränderte Jugendzeltplatzordnung überarbeitet. Im Jahr 2023 wurden die Gebühren für den Zeltplatz, die Kühberghütte und den Grillplatz erhöht. Weitere Erhöhungen in ähnlicher Höhe sind für 2026 geplant.

Die Benutzungsordnung wurde in ein Satzungsformat überführt und strukturiert. Änderungen betreffen insbesondere den Ablauf von der Antragstellung bis zur Abrechnung, sowie die Verlagerung von Regelungen aus der Gebührenordnung in die Benutzungsordnung.

Die geplanten Gebührenerhöhungen für 2026 beinhalten unter anderem eine Anhebung der Personengebühr für den Zeltplatz, die Kühberghütte und den Grillplatz sowie Anpassungen der Nebenkosten. Der Gemeinderat hat eine Neufassung der Benutzungsordnung und Gebührenordnung der Freizeitanlage „Am Kühberg“ zum 01.01.2026 beschlossen. Die Gebührenordnung ist im Ratsinformationssystem der Gemeinde unter der Rubrik „Ortsrecht“ einsehbar.

Die Eigentümer des Antoniushofes in der Hauptstraße 77 haben den Erwerb des angrenzenden gemeindeeigenen Grundstücks Flst. Nr. 46 beantragt. Das Grundstück, früher bebaut, wird seit Jahrzehnten als Parkplatz genutzt. Bereits 2014 gab es Interesse an einem Kauf, jedoch war dieser aufgrund ausreichender Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nicht erforderlich. Nach eingehender Diskussion und der Ablehnung eines Vertagungsantrages hat der Gemeinderat mehrheitlich entschieden  das Grundstück nicht zu veräußern.


Während der Gemeinderatssitzung fand zudem eine Vorberatung der Tagesordnung für die Sitzung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung "Unteres Elsenztal" am 08.04.2025 statt. Hauptthemen werden die Schlussabrechnung der Baumaßnahme „Südumgehung Gaiberg“ und die Auftragsvergabe „Neubau Verbindungsleitung Gaiberg – Waldhilsbach“ sein.
 

Der Gemeinderat stimmte den Beschlussvorschlägen der Verbandsverwaltung zu.


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