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Reisepass beantragen

Allgemeine Informationen

Reisepass innenFür die Reise außerhalb von der Europa, bzw. der EU ist ein Reisepass notwendig. Innerhalb des Schengenraums reicht üblicherweise ein gültiger Personalausweis für die Einreise.

 

Hinweis: Der Reisepass ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden. Sie müssen also mit Ablauf Ihres alten Reisepasses einen neuen beantragen.


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthaltes hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.

Hinweis: Sie werden schriftlich benachrichtigt, sobald der Reisepass fertig ist.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Ausweisdokument

  • ggf. alter Reisepass

  • Passbild

  • Geburtsurkunde (bei Erstantrag)

 

Zusätzliche Unterlagen bei Antragstellung eines Minderjährigen:
  • schriftliche Zustimmung beider Eltern (min. ein Elternteil muss anwesend sein)

 

  • Sorgerechtsbeschluss (bei Alleinerziehenden)

  • ggf. Sterbeurkunde (bei verstorbenen Elternteil)

Bearbeitungsdauer

15 Minuten

Gebühren

  • 37,50 € (unter 24 Jahre)

  • 70,00 € (ab 24 Jahre)

 

  • 5,00 € ggf. Passbild

Ansprechpartner


Bürgerbüro & Ordnungsamt



Frau Anja Pötzsch
Zimmer 4 im Erdgeschoss
Telefon 06223 9502-21

Frau Katja Wedel
Zimmer 4 im Erdgeschoss
Telefon 06223 9502-16

Frau Katja Schmitt
Zimmer 4 im Erdgeschoss
Telefon 06223 9502-19
Telefax 06223 9502-18

Formulare

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